Wie bekomme ich einen PESEL für ein ausländisches Mitglied des Vorstands?

Wie bekomme ich einen PESEL für ein ausländisches Mitglied des Vorstands?

PESEL für ein ausländisches Mitglied eines Vorstands

PESEL für ein ausländisches Mitglied des Vorstands

Vor kurzem haben wir viele Anfragen von ausländischen Vorstandsmitgliedern oder ausländischen Aktionären erhalten, die sich erkundigten, wie man eine PESEL-Nummer erhält.

Es ist aufgrund einer Änderung des Landesgerichtsregister Act. Seit dem 15. April 2018 müssen die Jahresabschlüsse und die damit verbundenen Beschlüsse über ein elektronisches Ablagesystem bereitgestellt werden. Das System wird vom Justizministerium unter https://ekrs.ms.gov.pl verwaltet.

Kunst. 19e des Landesgerichtsregister Act besagt, dass die Einreichung mit einer sicheren elektronischen Unterschrift oder ePUAP Unterschrift von mindestens einer natürlichen Person (Vorstandsmitglied, Vertreter, Aktionär oder Liquidator) unterzeichnet werden muss, deren PESEL-Nummer im KRS-Register angegeben ist. Wenn ein polnischer Bürger ein Vorstandsmitglied ist, entstehen keine Probleme. Aber diese Gesetzesänderung wurde zu einem ernsthaften Problem für Unternehmen, die nur ausländische Vorstandsmitglieder haben.

Erster Schritt und erste Probleme

Der erste Schritt zur Einreichung eines Jahresfinanzberichts, der durchgeführt werden muss, ist die Registrierung eines Kontos beim eKRS-System. Um es zu einer Person zu machen, muss nur eine E-Mail-Adresse und ein Passwort angeben. Um jedoch das Konto zu aktivieren und vollen Zugriff auf das System zu erhalten, muss eine sichere Signatur oder ein aktives Profil im ePUAP-System vorhanden sein. Um ein ePUAP-aktives Konto oder eine rechtssichere Signatur zu haben, muss man eine PESEL-Nummer haben.

Wie kann ein Ausländer eine PESEL-Nummer erhalten?

Wenn ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis in Polen besitzt und seinen Aufenthalt in Polen registriert, erhält er automatisch seine PESEL-Nummer. In anderen Fällen wird die PESEL-Nummer auf Anfrage ausgestellt.

Was ist, wenn eine ausländische Person kein polnischer Einwohner ist und eine PESEL-Nummer beantragen möchte?

Ein Ausländer, der ein Unternehmen in Polen betreibt und sich im Ausland aufhält, kann persönlich oder mit Hilfe eines Vertreters eine PESEL-Nummer beantragen. Die zweite beinhaltet nicht einmal, nach Polen zu kommen. Der Vertreter muss lediglich eine schriftliche Vollmacht (Vollmachtsurkunde) im Original ausfüllen, den Antrag ausfüllen, rechtliche Gründe für die Anfrage angeben und eine Fotokopie des Reisepasses vorlegen.

Der Vertreter erhält am selben Tag (nicht später als 7 Tage) eine PESEL-Nummer für Ausländer.

Der nächste Schritt besteht darin, ein ePUAP-Profil zu erhalten oder die elektronische Signatur zu sichern.
Um einen jährlichen Finanzbericht einzureichen, muss man vollen Zugriff auf das eKRS-System haben. Wie oben erwähnt, ist das ePUAP-Aktivprofil oder die elektronische sichere Signatur erforderlich.

Ein Ausländer kann ein ePUAP-Profil im Ausland im nächstgelegenen polnischen Konsulat oder in Polen erhalten. Es ist kostenlos und lebenslang. Sichere Unterschrift ist bezahlt. Nur wenige polnische sichere Signatur-Aussteller werden vom eKRS-System erkannt.

Sobald eine ausländische Person über eine PESEL-Nummer und ein aktives ePUAP-Profil (oder eine sichere Unterschrift) verfügt, kann sie ihre PESEL-Nummer im KRS-Register offenlegen, Jahresfinanzberichte und verbundene Beschlüsse einreichen.

Obwohl das oben genannte nicht sehr kompliziert erscheint, empfehlen wir dringend, unsere Rechtshilfe zu beantragen. Denken Sie daran, dass die nicht rechtzeitige Offenlegung von Jahresberichten strafrechtliche Verantwortung von Vorstandsmitgliedern verursachen kann.

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