EINZIGARTIGKEIT


Die Rechtsanwaltskanzlei Aleksander Stal ist eine einzigartige in dem Bereich des Medizin- und Pharmarecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Die besonderen Tätigkeitsbereiche sind eine natürliche Folge der wissenschaftlichen Erfahrungen des Gründers der Kanzlei- des Rechtsberaters Aleksander Stal. Der Rechtsanwalt Aleksander Stal absolvierte 1997 das Medizinstudium an der Schlesischen Medizinischen Universität in Zabrze. Kurz nach dem Studienabschluss nahm er die Arbeit an der Medizinischen Hochschule in Breslau auf, und dann bestand er mit hervorragenden Ergebnissen die Spezialisierungsprüfungen in allgemeiner Chirurgie und besitzt den Titel des Allgemeinen Fachchirurgen.

Nach dem Medizinstudium absolvierte er auch Jurastudium und dann bestand er erfolgreich Rechtsreferendariat. 2008 wurde er in das Verzeichnis der Rechtsberater eingetragen.

Seit dieser Zeit ist seine Juristen-Laufbahn eng mit dem ärztlichen Beruf verbunden. Aleksander Stal ein ein wissenschaftlicher Mitarbeiter in dem Studiengang Humanmedizin an der Medizinischen Universität Breslau und zugleich ein Gründer einer schnell wachsenden Rechtsanwaltskanzlei.

Die Rechtsanwaltskanzlei hat von Anfang an einen Prestige-Standort in Breslauer -Tuchhallen, mitten von dem Breslauer Markt.

Die Haupttätigkeitsbereiche der Kanzlei sind die Angelegenheiten rund um Medizinrecht. Auf die natürliche Art und Weise spezialisierte sich die Anwaltskanzlei in dem Medizin- und Pharmarecht im weitesten Sinne.

Der Rechtsanwalt Aleksander Stal setzt das Werk seines Vaters - eines Richters, Rechtsanwalts und Rechtsberaters fort und ergänzt seinen Tätigkeitsbereich um Zivil-, Wirtschafts- und sogar Strafsachen. Zu unserem Mitarbeiter-Team gehören Spezialisten in den Bereichen: Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Familienrecht, Urheberrecht und Energierecht.

Der Rechtsanwalt Aleksander Stal ist ein Autor von zahlreichen medizinischen, rechtlichen und medizinisch-rechtlichen Publikationen.

UNSERE HANDLUNGSWEISE?


1. AUßERGERICHTLICHE PHASE

  • kostenlose Rechtsberatung - Orientierungsgespräch
  • Rechtsanwaltsvertrag
  • Rechtsberatung
  • nach der gründlichen Analyse des Rechtsproblems wird ein mündliches oder schriftliches Rechtsgutachten erstellt, das die Beschreibung des Rechtsproblems und Hinweis auf die entsprechende Lösung beinhaltet
  • Anfertigung der erforderlichen Schriftstücke und Aufforderungen für die Gegenpartei, unterstützt von der rechtlichen Argumentation
  • Das Treffen des Rechtsanwalts mit der Gegenpartei und Durchführung der Mediation
  • Abschluss der außergerichtlichen Phase mit einem Vergleich mit der anderen Partei

2. GERICHTLICHE PHASE

  • Rechtsberatung im Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Fortsetzung des Rechtsstreits im gerichtlichen Verfahren
  • Einschätzung des Forderungswertes und eventuellen Verzögerungszinsen
  • Ermittlung von Prozessrisiko, Werteinschätzung der zum Rechtsstreit nötigen Geldmittel und Bewertung der Möglichkeiten des Antrags auf Befreiung von Gerichtskosten
  • Verfassung der Klageschrift, der Antwort auf die Klageschrift, Vertretung des Kunden vor den Gerichten
  • Durchführung der Zwangsvollstreckung der gerichtlichen Entscheidung in enger Zusammenarbeit mit dem Gerichtsvollzieher

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